1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Schulungs- und Betreuungsmaßnahmen (i.d.F. Veranstaltung genannt) der Salzburger Verwaltungsakademie (i.d.F. SVAK genannt).
Davon umfasst werden Präsenz, Hybrid und Online-Formate verstanden.
Vertragspartner sind die Dienstgeberorganisationen von Teilnehmenden (zum Beispiel Gemeinden, Beteiligungsunternehmen des Landes oder Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen) beziehungsweise Privatpersonen bei Rechnungslegung an private Teilnehmende.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern und der SVAK, sofern in der Veranstaltungsinformation keine davon abweichenden Regelungen enthalten sind. Sollten für den Veranstaltungsbesuch bestimmte Zulassungsbedingungen vorgesehen sein, sind diese in der Veranstaltungsinformation angeführt und von den Vertragspartnern zu erfüllen.
Soweit die Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG abgeschlossen werden, gehen unabdingbare gesetzliche Bestimmungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Anmeldungen
Das Veranstaltungsprogramm der SVAK richtet sich an Mitarbeitende von öffentlichen Gebietskörperschaften und öffentlichkeitsnahen Einrichtungen sowie Privatpersonen.
Es können nur digitale Anmeldungen über die Lernplattform LEMS (www.svak.at) berücksichtigt werden. Die Anmeldung ist verbindlich und der Vertrag kommt durch Übermittlung einer Anmeldebestätigung zustande.
3. Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnahmebeiträge (Preis pro Teilnahme) sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen. Die angegebenen Preise sind Fixpreise. Die Rechnungslegung erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Rechnungsadresse im Vorhinein.
Die Teilnahmebeiträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug ist das Land Salzburg berechtigt, Mahnspesen, Verzugszinsen sowie etwaige Inkassokosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verrechnen. Wir behalten uns vor, offene Forderungen und anfallende Zinsen nach erfolgloser Mahnung einzutreiben.
Bei Veranstaltungsabsagen werden bereits bezahlte Teilnahmebeiträge rückerstattet.
In den Teilnahmebeiträgen sind Unterkunftskosten sowie die Kosten der An- und Abreise nicht enthalten, sofern sich aus der Programminformation diesbezüglich nicht etwas Anderes ergibt.
Informationen ob die Verpflegung inkludiert ist, entnehmen sie der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
Bankverbindung der Salzburger Verwaltungsakademie
Amt der Salzburger Landesregierung
Salzburger Verwaltungsakademie
Aigner Straße 34
5026 Salzburg
ATU36796400
Raiffeisen Landesbank Oberösterreich AG
BIC: RZOOAT2L
IBAN: AT723400064804417408
4. Stornobedingungen
Stornierungen werden von der Salzburger Verwaltungsakademie grundsätzlich nur schriftlich oder über die selbstständige Kursstornierung im Wege der Lernplattform LEMS entgegengenommen.
Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht anders angegeben, bis zu 14 Tage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden.
Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird die Stornogebühr in Höhe des vollen Teilnahmebeitrages (Preis pro Teilnahme) verrechnet.
Die Stornogebühr entfällt, wenn von dem Vertragspartner ein entsprechender Ersatzteilnehmender nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und der Veranstaltungsbeitrag von Vertragspartner geleistet wird. Der ursprüngliche Vertragspartner bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar.
5. Rücktrittsrecht von der Kursanmeldung im Sinne des Fernabsatzgesetzes – Widerrufsrecht für Privatkunden
Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per E-Mail oder Internet, steht dem Vertragspartner als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) zu.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels Ihrer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist senden.
6. Änderungen im Veranstaltungsprogramm / Veranstaltungsabsage
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindestteilnehmendenzahl ab. Die SVAK muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Vortragenden sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen oder Änderung des Veranstaltungsformates (z.B. Umstellung auf Online statt Präsenz) vorbehalten. Die Teilnehmenden werden davon umgehend verständigt.
Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmebeiträgen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang etc. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf (Ersatz-)Durchführung der Veranstaltung.
7. Teilnahmebestätigung
Teilnahmebestätigungen über den Besuch einer Veranstaltung können sich Teilnehmende selbstständig aus der Lernplattform LEMS downloaden, wenn mindestens 75% der Veranstaltung besucht wurde (allfällige gesetzliche Vorschriften oder inhaltliche Vorgaben ausgenommen).
8. Nutzungsbedingungen Arbeitsunterlagen und Urheberrecht
Die Arbeitsunterlagen stellen geistiges Eigentum der SVAK oder der Vortragenden dar. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Inhalte dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, verkauft, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder sonst in Umlauf gebracht werden.
Die SVAK übernimmt keine Gewähr bei Druck bzw. Schreibfehlern oder sonstigen Fehlern in den Arbeitsunterlagen, Skripten und auf digitalen Medien.
9. Haftung
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit oder Unglücksfall der/des Vortragenden, durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. Die SVAK kann in diesen Fällen auch nicht zum Ersatz von Reise und/oder Unterkunftskosten sowie zur Abgeltung von Arbeitsausfällen haftbar gemacht werden.
Die Salzburger Verwaltungsakademie haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmenden bzw. Vertragspartnern außerhalb der Veranstaltungsorte und auf dem Hin- oder Rückweg entstehen. Für Schäden, die den Teilnehmenden innerhalb der Seminarräume entstehen, haftet die Salzburger Verwaltungsakademie nur dann, wenn ihr oder einer nach ihrer Weisung tätigen, natürlichen Person Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, wird keine Haftung übernommen.
10. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Organisation und Verwaltung von aus-, fort- und weiterbildungsbezogenen Aktivitäten erfasst und verarbeitet.
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten mit höchster Sorgfalt und Verantwortung. Bei der Verarbeitung Ihrer Daten halten wir uns an die geltenden nationalen und europäischen Datenschutzgesetze.
Mit der Anmeldung wird das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung der Daten der Teilnehmenden erteilt.
Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: Datenschutzerklärung Lern- und Entwicklungsmanagementsystem Salzburg | LEMS der SVAK
11. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg.
Stand Februar 2025. Änderungen vorbehalten