Recht und Verfahren
2026-BRE10-27

Wegehalterhaftung - Worauf Gemeinden achten müssen

Veranstaltungszeitraum
-
Anmeldung bis
Ort
Anton-Faistauer-Platz 10, 5751 Maishofen, Gemeinde Maishofen
Referent*innen
Unterrichtseinheiten:
4
Preis
119 €
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Sonstige Preisdetails & Stornobedingungen
inkl. Pausengetränk
Kostenfrei stornierbar bis
Ansprechperson
Inhalt

Verkehrssicherung - technische Standards:

Wer eine Gefahrenstelle schafft, ist auch für deren Absicherung verantwortlich. Auf Wegen und Straßen ist der Straßenerhalter für diese Verkehrssicherungspflicht zuständig.

  • Anforderung an Straßenausrüstung gemäß StVO (Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs)
  • Ausstattung von Verkehrszeichen, Leiteinrichtungen und Bodenmarkierungen
  • Absturzsicherungen, Fahrzeugrückhaltesysteme (Geländer, Leitschiene)
  • Kennzeichnung von Verkehrshindernissen
  • Temporäre Verkehrssicherung (Veranstaltung, Umzug, Baustelle)
  • Bäume und Sträucher neben der Straße
  • Anforderung Warnkleidung für Mitarbeiter auf Straßen
  • Dokumentationspflichten, laufende Überwachung

Rechtliche Belange:

  • Umfang der Wegehalterhaftung gemäß § 1319a ABGB
  • Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 (Baumhaftung)
  • Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Gemeindeorganen
  • Kausalität und Verschulden als Haftungsvoraussetzungen
  • Unerlaubte und widmungswidrige Nutzung von Straßen und Wegen
  • Sicherung von alpinen Wegen und Steigen
  • Risikoauslagerung und Risikominimierung
  • Regeln, die man als Straßenerhalter*in immer beherzigen sollte