Verkehrssicherung - technische Standards:
Wer eine Gefahrenstelle schafft, ist auch für deren Absicherung verantwortlich. Auf Wegen und Straßen ist der Straßenerhalter für diese Verkehrssicherungspflicht zuständig.
- Anforderung an Straßenausrüstung gemäß StVO (Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs)
- Ausstattung von Verkehrszeichen, Leiteinrichtungen und Bodenmarkierungen
- Absturzsicherungen, Fahrzeugrückhaltesysteme (Geländer, Leitschiene)
- Kennzeichnung von Verkehrshindernissen
- Temporäre Verkehrssicherung (Veranstaltung, Umzug, Baustelle)
- Bäume und Sträucher neben der Straße
- Anforderung Warnkleidung für Mitarbeiter auf Straßen
- Dokumentationspflichten, laufende Überwachung
Rechtliche Belange:
- Umfang der Wegehalterhaftung gemäß § 1319a ABGB
- Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 (Baumhaftung)
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Gemeindeorganen
- Kausalität und Verschulden als Haftungsvoraussetzungen
- Unerlaubte und widmungswidrige Nutzung von Straßen und Wegen
- Sicherung von alpinen Wegen und Steigen
- Risikoauslagerung und Risikominimierung
- Regeln, die man als Straßenerhalter*in immer beherzigen sollte