Der Dienstgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Landesbediensteten zu gewährleisten sowie zu verbessern und bietet daher folgende Weiterbildung für aktive Brandschutzorgane an.
Brandschutzwarte sind regelmäßig weiterzubilden (TRBV 117). Diese Schulung wird durch den Brandschutzbeauftragten alle 2 Jahre intern durchgeführt.
Diese interne Weiterbildung ist für Brandschutzorgane verpflichtend, um die aktuellsten Informationen zu erhalten und anwenden zu können (Neuerungen zum Thema Brandschutz, zB. TRVB´s).